
Unter den Begriff der Elektrofahrräder fallen zum einen die Pedelec und zum anderen die Ebike.
Beide sind im Prinzip Fahrräder und verfügen über einen Elektroantrieb.
Pedelec:
Ein Fahrrad mit Elektroantrieb, dem von der Motorisierung und der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit unter Motorbetrieb Grenzen gesetzt sind. Der Motor darf lediglich eine Leistung von 250 W aufbringen und muss bei Erreichen einer Geschwindigkeit von 22 km/h automatisch abschalten. Ferner ist für die Motorunterstützung unbedingt eine Pedalbewegung erfolgen. Bleibt das Treten aus, muss der Motor abschalten. Pedelec sind allgemein zugelassen, müssen aber die o.g. Bedingungen und alle auch für Fahrräder gelten Bedingungen erfüllen.
EBike:
Ein Fahrrad mit Elektroantrieb, dem zunächst einmal keine Grenzen gesetzt sind. EBike dürfen im Motorbetrieb schneller als 22 km/h fahren. Die Leistung ist nicht begrenzt und eine Pedalbewegung ist nicht erforderlich.
Dafür muss jedes EBike ein Betriebserlaubnis haben und versichert sein. Sobald das EBike mit Motorkraft schneller als 20 km/h fahren kann, muss ein Helm getragen werden.
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